Rechtsgebiete

Ausländer- und Asylrecht
Das Ausländerrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsanghörigkeit besitzen. Besondere Regelungen gibt es für EU-Unionsbürger und ihre Familienangehörigen sowie für die Staatsangehörigen von der EU assoziierten Staaten (insbesondere Türkei). Gegenstand können die Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht sein.

Schwerpunkte sind die Durchsetzung eines Aufenthaltsrechts, das Recht auf Familiennachzug, aber auch Aufenthaltsbeendigungs- oder Ausweisungsverfahren.

Ein Teil des Ausländerrechts ist auch das Asylrecht bzw. Flüchtlingsrecht. Es befasst sich mit der Anerkennung und dem Status von Asylsuchenden, Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne des GFK sowie dem sogenannten "humanitären Aufenthalt". Auch auf anderen Rechtsgebieten gibt es Sonderregelungen für Ausländer, so insbesondere im Sozialrecht (z. B. Kindergeld, Erziehungsgeld, Jugendhilfe) oder im Strafrecht (sogenanntes Ausländerstrafrecht).

Am Ende einer Integration in Deutschland steht oft die Einbürgerung. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wird daher, wie einzelne Bereiche des Verwaltungsrechts, mitbearbeitet.


Das Strafrecht
umfasst die Gesamtheit der Gesetze, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen, wobei man zwischen materiellem Strafrecht und Prozessrecht unterscheidet.

Es umfasst neben dem Strafgesetzbuch zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze, z. B. das Aktiengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz und die Steuergesetze. Besondere Bereiche sind Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubten Drogen, also das Betäubungsmittelstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Verkehrsstrafrecht. In letzteren Bereichen geht es viel um Bußgelder, Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht, aber auch Körperverletzung und Gefährdung im Straßenverkehr.

Sonderbereiche sind das Wirtschaftsstrafrecht wie das Steuerstrafrecht, und praktisch weniger bedeutsam das Umweltstrafrecht.

Für die Behandlung des Verkehrsstrafrechts ist es wichtig, auch das allgemeine Straßenverkehrsrecht und Versicherungsrecht zu beherrschen. Letzteres gehört zum Bereich des Zivilrechts.

Das Familienrecht
ist ein großes Aufgabengebiet und reicht von der Beratung vor Eheschließung bzw. vor Eingehen einer Lebenspartnerschaft, der Ausarbeitung von Eheverträgen, der Beratung anlässlich einer Trennung, der Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen bis über die Vertretung bei Scheidung, wie im Unterhaltsrechtsstreit, im Adoptionsverfahren und in Vaterschaftsanerkennung- bzw. Vateranfechtungsverfahren. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei die elterliche Sorge einschließlich des Umgangsrechts, das Unterhaltsrecht, der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung.

Erbrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung bei Abfassung eines Testaments oder Erbvertrages, die Beratung der Erben anlässlich eines Erbfalles, die Beratung über Pflichtteile sowie die Vertretung der Erben bei der Erbauseinandersetzung. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Testamentsvollstreckung.

Ein Sonderfall ist das Familien- und Erbrecht mit Auslandsbezug (Internationales Privatrecht), in dem geregelt ist, ob deutsches Recht Anwendung findet oder das Recht eines anderen Staates.

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